Gerade in schwierigen Zeiten stellt man sich immer wieder die Frage, was man wirklich braucht. Was ist ein Grundbedürfnis? Worauf kann man verzichten? Diese Entscheidung wurde nun im Rahmen der Corona-Pandemie von Seiten der Regierung und in Bezug auf Buchhandlungen neu gestellt. Sind Buchhandlungen ein Grundbedürfnis, viele Menschen werden vielleicht sagen, dass Buchhandlungen nicht so wichtig sind.
Es ist mit Sicherheit eine gute Sache, dass es einheitliche Regeln geben soll. Eine „Notbremse“ für den Fall, dass es eine höhere Inzidenz als 100 gibt. Das heißt, überschreite an drei aufeinander folgenden Tagen die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen den Schwellenwert von 100, so sollen dort zusätzliche verhältnismäßige Maßnahmen gelten. Die geplanten Änderungen im Infektionsschutzgesetzes müssen aber noch von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Für den Einzelhandelwerden Änderung im Infektionsschutzgesetzes im Falle derBundes-„Notbremse“ angekündigt, alle Ladengeschäfte bleiben für den Kundenverkehr geschlossen, ausgenommen sind unter bestimmten Bedingungen Lebensmittelhandel einschließlich der Direktvermarktung, ebenso Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte und Gartenmärkte.
Buchhandlungen bleiben also nach Medienberichten offen. Abstandsregeln und Maskenpflicht genauso wie Raumgröße müssen eingehalten werden, auch müssen die Geschäftszeiten außerhalb der Ausgangssperre liegen. Nichts desto trotz ist es eine große Erleichterung, dass Buchhandlungen weiter öffnen dürfen, sie haben eine wichtige kulturelle Rolle und auch einen Bildungsauftrag in der Gesellschaft.